Das Angebot richtet sich unter anderem an Privatkunden, Gewerbe- und Industriekunden sowie öffentliche Auftraggeber.
Gelegentlich ist es notwendig neben der Feststellung eines Schadens oder Baufehlers, die Kosten für die Beseitigung des Fehlers bzw. die Nachbesserungskosten zu ermitteln.
Als Bausachverständiger und Baugutachter kann ich die Kosten zur Beseitigung der Schäden überschläglich ermitteln. Eine besondere Form dieser derartigen Berücksichtigung von Nachbesserungskosten ist beispielsweise auch die technische Minderwertberechnung und die Berechnung eines Minderungsbetrages der Werkvergütung.
Hierzu gibt es unterschiedliche Ansätze zur Bewertung und Kostenermittlung. Die Grundanforderung an eine entsprechende Bewertung der Kosten in einem Gutachten sind Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit und Angemessenheit.
Wenn Sie eine Kostenschätzung, technischen Minderwerten, Minderwertberechnung oder Ähnliches benötigen, sprechen Sie uns an.
Bei Fragen rufen sie einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.
Die Sachverständigenvergütung und die Kosten eines Gutachtens über Bauschäden oder Baumängel:
Die Vergütung des Sachverständigen erfolgt bei außergerichtlicher Tätigkeit für die Begutachtung von Baumängeln und Bauschäden auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung als Zeitvergütung.
Die Kosten eines Gutachtens sind sehr individuell von dem zu erbringenden Aufwand abhängig und können vorher in der Regel nur grob geschätzt werden.
Bei Rückfragen zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren.
Angeboten werden die Sachverständigenleistungen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und im nahen europäischen Ausland an.
Alternativ zu einer Begutachtung biete ich das Angebot einer „Erstberatung“ an:
In der Region um Köln - Düsseldorf - Bonn, biete ich Ihnen eine "Erstberatung" zu einem Pauschalpreis von 350,00 € zzgl. MwSt. an. Diese Erstberatung beinhaltet einen gemeinsamen Ortstermin von maximal 1 Std. mündlicher Beratung an Ihrem Objekt, sowie die An- und Abfahrt.
Dauert der Ortstermin warum auch immer länger wird dieser Zeitaufwand nach einem vorher vereinbartem Honorarsatz abgerechnet.
Die Erfahrung zeigt, dass die "Erstberatung" in vielen Fällen für die Beantwortung von Fragen bereits schon ausreicht.
E-Mail: info@gutachten-nrw.com
Faßbender Bausachverständigengesellschaft mbH
Christian Faßbender Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (EIPOSCERT) - durch die gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle EIPOSCERT und Freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Immobilienbewertung - Verkehrswert - Wertermittlung - Marktwert
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